Wir kümmern uns um EnergieVor Ort BeratungIm Jahr 1995 trat die Wärmeschutzverordnung 95 in Kraft. Erst
seit dieser Zeit wird, wenn auch noch nicht in zufriedenstellendem Maß,
auf energiesparende Bauweise geachtet.
Das Ergebnis ist, dass große Mengen an CO2 und auch an Geld durch die Wände und den Schornstein völlig sinnlos in die Luft entweichen. Die Bundesregierung gewährt bereits seit einer Reihe von Jahren Zuschüsse für die Überprüfung von bestehenden Gebäuden. Voraussetzung ist, dass die Baugenehmigung bereits vor dem 1. Januar 1984 erteilt wurde. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat dazu nachstehende Veröffentlichung herausgegeben (Auszug): Was wird gefördert? Förderungsfähig sind "ingenieurmäßige"
Beratungen, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz, die
Heizungsanlagen-Technik sowie eine eventuelle Nutzung erneuerbarer Energien
beziehen. Dazu sind die energetischen Schwachstellen an Gebäudehülle
und Heizungsanlage von
Wie wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu
den Beratungskosten. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom
Gebäudetyp und der Anzahl der Wohneinheiten. Für ein Ein-/Zwei-Familienhaus
kann ein Zuschuss von bis zu 650 DM für eine Beratung gewährt
werden. Darüber hinausgehende
Wer ist anspruchsberechtigt? Anspruch auf eine Energiesparberatung vor Ort haben grundsätzlich alle Gebäude- oder Wohnungseigentümer (natürliche wie juristische Personen), sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht. Auch rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Wohnungswirtschaft sowie Agrarbetriebe sind anspruchsberechtigt, wenn ihre Umsätze gewisse Summen nicht überschreiten. Ferner wendet sich das Programm an Einrichtungen mit gemeinnützigem, mildtätigem oder kirchlichem Charakter. Welche Gebäude kommen in Frage? Die zu begutachtenden Gebäude müssen sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden und die Baugenehmigungen müssen vor 1984 (alte Bundesländer) beziehungsweise vor 1989 (neue Bundesländer) erteilt worden sein. Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche des betreffenden Objekts muss zu Wohnzwecken genutzt werden. Welche Aufgaben hat der beratende Ingenieur? Am Anfang steht die detaillierte Bestandsaufnahme des
Ist-Zustandes. In einem schriftlichen Gutachten fasst der Ingenieur die
Ergebnisse zusammen, er gibt Hinweise auf empfehlenswerte Energiespar-Maßnahmen
und prüft den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei einem persönlichen
Gespräch gibt er Tipps, wie der Eigentümer die vorgeschlagenen
Maßnahmen am besten und
Wollen Sie mehr darüber wissen, nehmen Sie unter dem Stichwort
"Vor
Ort Beratung" direkt Kontakt mit uns auf, benutzen Sie den Pfeil
"Kontakt".
© AEA Aischgrund Energie Agentur Adelsdorf
letzte Änderung 23.07.2001 |
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