Wir kümmern uns um Energie


Vor Ort Beratung

Im Jahr 1995 trat die Wärmeschutzverordnung 95 in Kraft. Erst seit dieser Zeit wird, wenn auch noch nicht in zufriedenstellendem Maß, auf energiesparende Bauweise geachtet.
Besonders bei Gebäuden, die vor 1984 errichtet wurden, ist ein erhebliches Einsparpotential an Energie - insbesondere bei Heizung und Warmwasser - vorhanden.
Die Außenwände sind meist nur gering oder gar nicht gegen Wärmeverlust gedämmt, das Dach ist völlig ungedämmt, die Fenster sind undicht und die Heizungs- und Warmwasseranlage ist veraltet.
Das Ergebnis ist, dass große Mengen an CO2 und auch an Geld durch die Wände und den Schornstein völlig sinnlos in die Luft entweichen.
Die Bundesregierung gewährt bereits seit einer Reihe von Jahren Zuschüsse für die Überprüfung von bestehenden Gebäuden. Voraussetzung ist, dass die Baugenehmigung bereits vor dem 1. Januar 1984 erteilt wurde.

Das Bundesministerium für Wirtschaft hat dazu nachstehende Veröffentlichung herausgegeben (Auszug):


Viel heiße Luft: Drei Viertel ihres Energieverbrauchs wenden Haushalte für Heizzwecke auf. Viel Energie ließe sich sparen, wenn die Gebäude besser wärmegedämmt und mit effizienten Heizsystemen ausgestattet wären. Hier setzt das Förderprogramm "Vor-Ort-Beratung" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) an: Immobilienbesitzer können sich von Experten beraten lassen, welche energetischen Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll und wirtschaftlich sind. Das BMWi hat das ursprünglich bis 30. Juni 2000 befristete Programm bis zum 31. Dezember 2002 verlängert (Pressemitteilung vom 14.06.00).

Was wird gefördert?

Förderungsfähig sind "ingenieurmäßige" Beratungen, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz, die Heizungsanlagen-Technik sowie eine eventuelle Nutzung erneuerbarer Energien beziehen. Dazu sind die energetischen Schwachstellen an Gebäudehülle und Heizungsanlage von
einem dafür besonders qualifizierten Ingenieur aufzuspüren und aufzulisten.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Beratungskosten. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Gebäudetyp und der Anzahl der Wohneinheiten. Für ein Ein-/Zwei-Familienhaus kann ein Zuschuss von bis zu 650 DM für eine Beratung gewährt werden. Darüber hinausgehende
Kosten hat der Hauseigentümer als Eigenanteil zu tragen.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruch auf eine Energiesparberatung vor Ort haben grundsätzlich alle Gebäude- oder Wohnungseigentümer (natürliche wie juristische Personen), sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht. Auch rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Wohnungswirtschaft sowie Agrarbetriebe sind anspruchsberechtigt, wenn ihre Umsätze gewisse Summen nicht überschreiten. Ferner wendet sich das Programm an Einrichtungen mit gemeinnützigem, mildtätigem oder kirchlichem Charakter.

Welche Gebäude kommen in Frage?

Die zu begutachtenden Gebäude müssen sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden und die Baugenehmigungen müssen vor 1984 (alte Bundesländer) beziehungsweise vor 1989 (neue Bundesländer) erteilt worden sein. Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche des betreffenden Objekts muss zu Wohnzwecken genutzt werden.

Welche Aufgaben hat der beratende Ingenieur?

Am Anfang steht die detaillierte Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes. In einem schriftlichen Gutachten fasst der Ingenieur die Ergebnisse zusammen, er gibt Hinweise auf empfehlenswerte Energiespar-Maßnahmen und prüft den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei einem persönlichen Gespräch gibt er Tipps, wie der Eigentümer die vorgeschlagenen Maßnahmen am besten und
kostengünstigsten umsetzen kann, und er informiert, ob dafür öffentliche Fördermittel abrufbar sind.

Wollen Sie mehr darüber wissen, nehmen Sie unter dem Stichwort "Vor Ort Beratung" direkt Kontakt mit uns auf, benutzen Sie den Pfeil "Kontakt".



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