Wir kümmern uns um Energie


Luftdichtigkeit von Gebäudehüllen

Viel erwärmte Luft geht auch in gut wärmegedämmten Gebäuden durch Lecks in der Gebäudehülle verloren.
Warme Luft steigt, wie bekannt, nach oben und entweicht durch Lecks im Dach, durch undichte Stellen im unteren Bereich des Gebäudes strömt kalte Luft nach. Die Wärmeschutzverordnung verlangt darum zwingend den Einbau einer luftundurchlässigen Schicht.
Das Fehlen oder der Funtionsmangel der Luftdichtigkeitsschicht ist eine Ordnungswidrigkeit, der Verarbeiter haftet dafür.

Die Luftdichte eines Gebäudes kann schnell und einfach mit dem Blower-Door-Verfahren überprüft werden.
Blower-Door
Bei geschlossenen Fenstern und Türen wird mit einem Ventilator soviel Luft aus dem Haus gesaugt, dass ein konstanter Unterdruck von 50 Pascal erreicht wird. Die abgesaugte Luftmenge wird gemessen. Sie entspricht der Außenluftmenge, die durch undichte Stellen in der Gebäudehülle ins Innere des Gebäudes nachströmt.
Grenzwerte:
bei Fensterlüftung: 3 x Raumvolumen pro Stunde
bei Wohnraumlüftung: 1 x Raumvolumen pro Stunde

Sind mit dem Blower-Door-Test Leckstellen festgestellt worden, müssen diese aufgespürt und beseitigt werden.
Luftgeschwindigkeits-
messung
Thermographie
Sichtbarmachen
mit Rauch

Wollen Sie mehr darüber wissen, nehmen Sie unter dem Stichwort "Luftdichte" direkt Kontakt mit uns auf, benutzen Sie den rechten Pfeil.



Logo  AEA
Aischgrund Energie
Agentur
Adelsdorf